Praxisgemeinschaft Hütter, Hohage & Mc Intosh
„wearemom“
Die Vertragsparteien schließen sich unter Wahrung der freiberuflichen Eigenständigkeit ihrer Praxen zu einer Praxisgemeinschaft zusammen. Zweck der Praxisgemeinschaft ist die gemeinsame Nutzung von Praxisräumen, Einrichtungen und Geräten sowie etwaigen Personals.
Vertragsparteien der Praxisgemeinschaft: